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Qualitätsstandards

Drei Kinder zeigen in die Luft

Qualitätsstandards

Um die Qualität im Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ sicherzustellen, gelten verbindliche Standards, die in einer Rahmenrichtlinie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (PDF, 775 KB) festgelegt sind. Die verbindliche Zusammenarbeit zwischen den Professionen, eine gemeinsam erarbeitete Konzeption, ein Kooperationsvertrag und programminterne Fortbildungen bilden die Eckpunkte des Programms.

Verbindliche Zusammenarbeit der pädagogischen Professionen

Kern des Programms ist das „Tandem-Prinzip“ in allen Bereichen: eine intensive und systematische Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Sinne einer gemein­samen Verantwortung für die Entwicklung und den Schulerfolg der Schüler:innen.

Bei der Umsetzung des Programms an den Schulstandorten gilt das Tandem- bzw. Tridem-Prinzip, also die verbindliche Zusammenarbeit der pädagogischen Professionen: Lehrkräfte – Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen – Erzieher:innen.

Gemeinsam erarbeitete Konzeption

Die Umsetzung der Jugendsozialarbeit basiert auf der gemeinsam erarbeiten Konzeption zwischen freien Trägern der Jugendhilfe und Schulen. Im jährlichen Rhythmus werden Ziele gemeinsam festgelegt und deren Umsetzung in Auswertungsgesprächen analysiert und fortgeschrieben.

Die Durchführung jährlicher Auswertungsgespräche mit allen beteiligten Partnern aus Schule, Jugendamt und regionaler Schulaufsicht sind Teil der Zielvereinbarung. Dadurch soll die Überprüfung und bedarfsgerechte Fortschreibung der Ziele sichergestellt werden.

Kooperationsvertrag

Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Träger der freien Jugendhilfe wird in einem Kooperationsvertrag geregelt. Dabei hat sich die Kombination von formaler Verbindlichkeit, inhaltlicher Flexibilität und dem Einbezug aller Beteiligten bewährt.

Im Standard-Vertrag festgelegt wird die Bereitstellung eines Raums und technischer Ausstattung, die Einhaltung des Fachkräftegebots (§ 72 a SGB VIII), die Unfallversicherung und der Kinderschutz sowie datenschutzrechtliche Aspekte. Mitgezeichnet wird der unbefristet gültige Kooperationsvertrag durch die zuständigen Behörden (Jugendamt, regionale Schulaufsicht und Schulamt).

Programminterne Fortbildung

Die multiprofessionelle Arbeit der Tandems und Tridems wird durch eine programminterne Fortbildung flankiert. Dazu organisiert das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) in Zusammenarbeit mit der Fortbildung Berlin für Lehrkräfte drei bis vier Veranstaltungen im Jahr in unterschiedlichen Formaten.

E-Mail: programmagentur(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 2888496-0